Allgemeine Geschäftsbedingungen

§1 Geltungsbereich

Die folgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen Martin Schulz sowie dem Auftraggeber (Kunde). Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung.

  1. Der Auftraggeber ist im Sinne der Geschäftsbedingungen eine natürliche oder juristische Person oder eine Firma bzw. ein Unternehmen.
  2. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich zugestimmt.

Die in diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen genannte vereinbarte Gage bezieht sich auf den im Angebot oder im Buchungsvertrag genannten Betrag für die Pauschale des Paket Preises. Die Pauschale bezieht sich auf den Pauschal-Preis für die ersten vier, sechs oder sieben Stunden, je nach gebuchtem Paket.

§ 2 Auf- und Abbau der Technik

  1. Auf- und Abbau der Ton- und Lichttechnik dauert ca. 30 bis 90 Minuten, je nach Aufwand des gebuchten Paketes. Dies erfolgt in der Regel direkt vor und nach der Veranstaltung.
  2. Die Auf- und Abbauzeit wird bei Berechnung der Pauschale sowie der zusätzlichen Stunden nicht berücksichtigt. Die Zeit der Pauschale beginnt erst zum mit dem Auftraggeber vereinbarten Zeitpunkt.

§ 3 Arbeitsplatz

  1. Für den Aufbau der Ton- und Lichttechnik wird vom Auftraggeber sichergestellt, dass am Veranstaltungsort eine saubere, ebene, freigeräumte, vor Nässe, Wind und sonstigen Fremdkörpern geschützte Fläche zur Verfügung steht.
  2. Der Auftraggeber stellt sicher, dass am Veranstaltungsort mindestens ein nach den EDV Vorschriften geprüfter 220V/16A Stromanschluss zum Betreiben der Ton- und Lichttechnik kostenlos zur Verfügung gestellt wird.

§ 4 GEMA-Gebühren

Eventuell anfallende GEMA-Gebühren (für Wort und Musik) hat der Auftraggeber zu tragen. GEMA-Gebühren fallen bei nichtöffentlichen bzw. privaten Feiern (wie z.B. Hochzeiten und Geburtstagen) in der Regel nicht an.

§ 5 Verpflegung

Die Verpflegung von Martin Schulz mit nicht-alkoholischen Getränken wird vom Auftraggeber übernommen.

§ 6 Vorzeitige Kündigung und Rücktritt

  1. Die vorzeitige Kündigung eines Auftrages bzw. ein Rücktritt von einem geschlossenen Vertrag seitens des Auftraggebers ist zulässig, jedoch wird eine Ausfallentschädigung bei Rücktritt von der Veranstaltung wie folgt erhoben.
    1. Sechs Monate oder mehr vor der Veranstaltung: 10% der vereinbarten Gage,
    2. Drei bis sechs Monate vor der Veranstaltung: 30% der vereinbarten Gage,
    3. Acht Wochen bis drei Monate vor der Veranstaltung: 70% der vereinbarten Gage und
    4. Acht Wochen oder weniger vor der Veranstaltung: 100% der vereinbarten Gage. Die Ausfallentschädigung ist vom Auftraggeber nach Rücktritt vom Auftrag innerhalb von 14 Tagen zu zahlen.
  1. Die vorzeitige Kündigung des Vertrages seitens Martin Schulz ist nur in Ausnahmefällen gemäß
  • § 11 zulässig. In diesem Fall werden Martin Schulz versuchen einen gleichwertigen Ersatz zu den vereinbarten Konditionen stellen, dies jedoch ohne Anerkennung einer Rechtspflicht.
  • Der Rücktritt bedarf zur Wirksamkeit der Schriftform. Die Kündigung bzw. der Rücktritt muss schriftlich (mit Unterschrift) erklärt werden und ist über den Postweg (Briefpost) oder als elektronischer Brief (E-Mail) zu übermitteln.

§ 7 Fälligkeit der Gage

Bei Privatkunden ist die fällige Gesamtgage (Pauschale zzgl. der einzelnen Stunden) nach dem Ende der Veranstaltung und ohne Abzüge (Skonti) in bar zu zahlen. Eine Zahlung per Banküberweisung ist nur nach vorheriger Absprache möglich. Firmen und Unternehmen zahlen grundsätzlich per Banküberweisung.

§ 8 Ordnungsgemäße Abwicklung

  1. Das betriebliche und persönliche Risiko für die ordnungsgemäße Abwicklung der Veranstaltung trägt der Auftraggeber.
  2. Trotz behutsamer Regelung der Lautstärke der Musikanlage durch Martin Schulz: Die Beschallungsanlagen sind in der Lage Pegel zu produzieren, die im Bereich ab 85 db(A) zu Gehörgefährdungen beim Publikum mit Hörproblemen führen könnten. Gegebenenfalls hat der Auftraggeber dafür Sorge zu tragen, dass ein geeigneter Gehörschutz für Gäste mit Hörproblemen vor Ort bereitliegt.

§ 9 Bildmaterial

  1. Martin Schulz behält sich vor, während der Veranstaltung Bildmaterial in Form von Fotos und Videos anzufertigen. Diese werden evtl. zu Werbezwecken auf den Internetseiten von Martin Schulz sowie auf verschiedenen Social-Media Plattformen (z.B. Facebook, Instagram, YouTube) veröffentlicht.
  2. Die Veröffentlichung erfolgt EU-DSGVO (Europäische Datenschutzgrundverordnung) konform in anonymisierter Form. Die Gesichter der abgebildeten Personen werden mittels Softwareeinsatz unkenntlich gemacht (z.B. verpixelt). Ein Widersprechen zur Veröffentlichung ist jederzeit möglich.

§ 10 Haftung

Es wird seitens Martin Schulz keinerlei Haftung für Sach- und Personenschäden übernommen. Satz 1 gilt nicht bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz.

  1. Der Auftraggeber haftet für die persönliche Sicherheit von Martin Schulz am Veranstaltungsort, sowie für Schäden am Equipment, die fahrlässig, grob fahrlässig oder vorsätzlich durch Dritte entstehen.
  2. Sollten Martin Schulz seine Arbeit während der Veranstaltung aus einen in den Absätzen 1 und 2 oder der in den §§ 3 und 11 Absatz 2 genannten Gründen abbrechen müssen, wird trotzdem die volle bis dahin fällige Gesamtgage (Pauschale zzgl. der einzelnen Stunden) fällig.

§ 11 Höhere Gewalt

  1. Kann Martin Schulz infolge höherer Gewalt seine Verpflichtungen aus dem Vertrag nicht erfüllen, so hat der Auftraggeber kein Recht auf Zurückhaltung der vereinbarten Gage.
  2. Höhere Gewalt liegt vor bei z.B. a. Krankheit, b. Unfall, c. Störung des Betriebs (z.B. des Veranstaltungsortes) d. Stromausfall und/oder Stromschwankungen, e. unabwendbarer behördlicher Maßnahmen. Diese Auflistung ist nicht abschließend. Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 11a COVID-19-Pandemie

  1. Der Auftraggeber trägt die alleinige Verantwortung dafür, alle behördlichen Auflagen und angeordneten Maßnahmen nach Maßgabe der
    1. Vorgaben der Bundesregierung, des
    2. Infektionsschutzgesetzes sowie der
    3. jeweiligen aktuell-gültigen Fassung der Corona-Verordnung des Bundeslandes, in dem die Feier stattfindet, zu planen, umzusetzen und durchzuführen. Dies beinhaltet ebenfalls die Aufklärung der Gäste über die oben genannten Vorgaben und Maßnahmen sowie die Kontrolle über die Anzahl der an der Feier teilnehmenden Gäste. Mindestabstände und Hygienekonzepte sind seitens des Auftraggebers sicherzustellen. Benötigtes Material, wie beispielsweise Schutzvorrichtungen, Mund-Nase-Bedeckungen oder Desinfektionsmittel sind durch den Auftraggeber zur Verfügung zu stellen.
  2. Verstöße gegen die in Absatz 1 genannten Vorgaben und Maßnahmen sind vollständig durch den Auftraggeber haftbar. Bußgelder oder ähnliches, die gegen Martin Schulz für die Ausübung seiner bzw. ihrer Tätigkeit auf einer Feier des Auftraggebers erhoben werden, die auf Verstößen aus Absatz 1 seitens des Auftraggebers beruhen, sind durch den Auftraggeber zu tragen. Satz 2 gilt nicht, wenn die Verstöße grob fahrlässig oder vorsätzlich durch Martin Schulz begangen wurden.
  3. Sollte die Feier aufgrund von Verstößen gegen die in Absatz 1 genannten Vorgaben und Maßnahmen abgebrochen werden müssen, so ist die bis zum Zeitpunkt des Abbruchs fällige Gesamtgage durch den Auftraggeber zu zahlen (Pauschale zzgl. der einzelnen Stunden). Wird die Feier innerhalb der Zeit der Pauschale des jeweiligen Paketes abgebrochen, ist der Betrag der Pauschale vollständig durch den Auftraggeber zu zahlen.

§ 12 Widerrufsrecht des Auftraggebers

Ist der Auftraggeber (bzw. Kunde) eine natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zweck abschließt, der über-wiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann (Verbraucher), steht dem Kunden ein Widerrufsrecht gemäß § 312g i. V. m. § 355 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) zu. (Beachten Sie hierzu die Widerrufsbelehrung.)

§ 13 Gerichtsstand

Gerichtsstand für beide Parteien ist das Amtsgericht München, Pacellistraße 5, 80315 München.

§ 14 Salvatorische Klausel

Sollte einer der o.g. Paragraphen rechtswidrig oder ungültig sein, so bleiben die anderen Paragraphen hiervon unberührt.

Stand: 01.02.2021 Verantwortlich für den Inhalt:

DJ Martin Schulz
Kirchweg 4
83627 Warngau